Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrszivilrecht
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Christian B. Remstedt | Rechtsanwalt

Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrszivilrecht
 
 

Verkehrsrecht

Falsche Abrechnung der Versicherung

Nach einem Verkehrsunfall, ob selbst- oder fremdverschuldet, können viele schwer wiegende Probleme auftreten, die nicht selten einen hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand zur Folge haben und daher mit persönlichem Ärger verbunden sind.

Viele Versicherungsunternehmen rechnen zu Ihren Gunsten falsch ab, wenn offensichtlich ist, das der Unfallgegner durch keinen kompetenten Rechtsanwalt vertreten wird. Es werden rigoros unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwikcklung eigentlich überhaupt nicht notwendig sind.

Warum? Den Versicherungen geht es "immer wirtschaftlich schlecht" - Sparen ist die oberste Premisse, dies immer zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt. 

Und wenn Sie "geblitzt" wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, sollten Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem "Blitzfoto" geschlagen geben. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falscher Handhabung der Messgeräte oder äußeren Einflüssen (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein "Blitzfoto" ist ebenfalls meist kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen für ungültig erklärt".

Kostenübernahme durch Versicherung

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ebenso wie die Kosten für die Anfertigung eines eigenen Sachverständigengutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn der Unfallgegner und dessen Krafthaftpflichtversicherung für den Unfall zu 100 % haftet.

Versicherungszahlung

Viele Versicherungsunternehmen wenden sich sehr schnell an Geschädigte und versprechen ihnen eine zügige und unproblematische Regulierung. Oft wird den Geschädigten angeboten, dass die Versicherung alle notwendigen Veranlassungen treffen würde. Häufig arbeiten diese Versicherungen dann mit nicht markengebundenen Werkstätten zusammen, die wesentlich günstigere Stundensätze von der zur Regulierung verpflichteten Versicherung verlangen als dies eine markengebundene Fachwerkstatt tun würde. Ob sie ihr Fahrzeug nun tatsächlich reparieren lassen oder einfach nur die Reparaturkosten (netto) ohne eine erfolgte Reparatur verlangen, so stehen ihnen auf jeden Fall die Reparaturkosten zu, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt bei ihnen vor Ort verlangt werden. Dies ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung ist auch einleuchtend. Warum sollten sie die Reparatur eines Unfallschadens in einer freien Werkstatt durchführen lassen, wenn sie ansonsten sämtliche Servicearbeiten an Ihrem Fahrzeug von der Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen? Es ist allgemein bekannt, dass ein Fahrzeug, das durch eine markengebundene Vertragwerkstatt scheckheft-gepflegt wurde, einen höheren Wiederverkaufswert  erzielt, als ein Fahrzeug, dass diese qualifizierte Wartung nicht genossen hat. Ein Verkehrsunfall bedeutet praktisch immer eine Wertminderung ihres Fahrzeuges. Diese fällt jedoch höher aus, wenn sie die Reparatur nicht in einer markengebundenen Fachwerkstatt ausführen lassen.

Abschläge auf Ihnen zustehende Versicherungsleistungen

Versicherungen nehmen darüber hinaus Abzüge bei Ersatzteilaufschlägen (so genannten UPE-Aufschlägen), Verbringungskosten, Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und bei der ihnen zustehenden Nutzungsausfallentschädigung vor.  

In Verkehrsunfallsachen gibt es sowohl zum Haftungsgrund, als auch zum Haftungsumfang eine ausufernde Rechtsprechung. Sie sollten daher in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen. Auch für den Fall, dass die Haftung zweifelhaft ist, lassen sich viele Fragen bereits in einer kostengünstigen Erstberatung beantworten. Haben Sie keine Scheu Kontakt mit uns aufzunehmen.


So können wir Ihnen helfen:

Wir ermittlen - falls nicht bekannt oder flüchtig - den Unfallverursacher und führen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit Ihrem Unfallgegner und dessen Versicherung. Wir prüfen die Abrechnung der Versicherungen auf Fehler und unzulässige Abzüge und machen Ihren Schaden in voller erstattungsfähiger Höhe geltend. Dabei erörtern wir mit Ihnen vorab, welche Schäden Ihnen tatsächlich entstanden sind: nicht selten übersieht man als Geschädigter Ansprüche, die einem zustehen (z.B. Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdientausfall, Frustrationsschaden). Soweit möglich rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners und mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. 

Bei Problemen mit der Polizei und den Bußgeldbehörden übernehmen wir Ihre Verteidigung, nehmen Akteneinsicht und prüfen die Ermittlungsmethoden und -ergebnisse der Behörden. 

Falls Sie die Angelegenheit zunächst selbst regeln möchten, können wir im Rahmen der Online-Rechtsberatung Ihren Fall rechtlich begutachten und die Erfolgsaussichten weiterer Schritte prüfen. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten müssen und welche Ansprüche Sie gegen Ihren Gegner haben.


Das benötigen wir von Ihnen:

Für die Rechtsberatung genügt uns zunächst eine - möglichst detailreiche - Schilderung des Sachverhaltes. Gehen Sie auf den Unfallhergang, die Art und Höhe des Schadens und gegebenenfalls auf die erlittenen Verletzungen ein.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
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oder per E-Mail
Telefonisch an Werktagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

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